„Blau machen“ ist auch heutzutage noch die häufigste Form des Lohnfortzahlungsbetrugs. Mitarbeiter, die dem Arbeitsplatz fernbleiben, obwohl keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, machen sich allerdings strafbar. Zwar ist das Fehlen durch einen Krankenschein entschuldigt, doch dieser schützt nur dann vor Strafe, wenn der Arbeitnehmer wirklich nachvollziehbar arbeitsunfähig ist. Hat ein Arbeitgeber den Verdacht, dass der Mitarbeiter nicht arbeitsunfähig ist, so ist er berechtigt, die Detektive aus München mit Ermittlungen zu betrauen. Kann die LB Detektei in München einen Lohnfortzahlungsbetrug beweisen, so muss der Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Seit einigen Jahren wird im Zusammenhang mit Banken, Staaten und Unternehmen immer wieder der Begriff „Compliance“ verwendet und niemand weiß so richtig, was er eigentlich bedeutet. Wörtlich übersetzt aus dem Englischen bedeutet Compliance so viel wie Konformität, Folgsamkeit und Ordnungsmäßigkeit. In Bezug auf die LB Detektei am Einsatzort München bedeutet dies, dass sich die Privatermittler einem übergeordneten Recht, festen Regeln, Standards, Verfahren und ethischen sowie moralischen Grundsätzen verpflichtet fühlen, die als verbindliche Richtschnur für die täglichen Handlungen im Einsatz übernommen werden.

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