Kosten für Ermittlungen der LB Detektei und Detektive München
Die LB Detektei kann grundsätzlich keinen Pauschalpreis für Ihren speziellen Fall benennen, da die Ermittlungsdauer und der Aufwand von vielen Faktoren abhängig sind. Die Privatermittler für den Einsatzort München müssen zunächst feststellen, um welchen Typus von Fall es sich in Ihrer individuellen Situation handelt, um zwingend notwendige Ermittlungsmaßnahmen abschätzen zu können. Daher ist zunächst ein für Sie kostenfreies Beratungsgespräch notwendig, um eine klare Aussage über die zu erwartende Kostenentwicklung in Ihrem individuellen Fall treffen zu können. Melden Sie sich daher bitte für kostenfreie Vorabinformationen!
Nutzen Sie Ihre kostenfreie Erstberatung bei der LB Detektei für München!
Nachdem Sie unseren Privatermittlern Ihre persönliche Zielsetzung und die Umstände Ihres individuellen Problems im kostenfreien Beratungsgespräch geschildert haben, erstellt Ihnen die LB Detektei ein transparentes, individuelles Angebot über die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen und die damit abzusehende Kostenentwicklung. Sie zahlen selbstverständlich nur für die letztlich tatsächlich erbrachten Leistungen, die in Ihrem speziellen Fall als angemessen und unbedingt notwendig zu betrachten sind. Je exakter Ihre Aussagen zu den Fallanforderungen ausfallen, desto genauer kann der vorhersehbare Kostenrahmen, in dem sich die anzunehmenden Kosten Ihres Falles bewegen werden, ermittelt werden. Machen Sie daher gleich einen Termin für Ihr kostenfreies Beratungsgespräch mit unseren Privatermittlern am Einsatzort München aus!
Detektivrechnungen der LB Detektei – prinzipiell erstattungsfähige Kosten
Nehmen Sie die Leistungen der LB Detektei im gewerblichen Bereich in Anspruch, so können Sie die Rechnungen als Unternehmenskosten geltend machen. Auch als Privatperson haben Sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Kosten für die Privatermittler am Einsatzort München erstattet zu bekommen. Allerdings liegt es im Ermessen des jeweiligen Gerichtes, ob und in welcher Höhe Detekteikosten als erstattungsfähig in Ihrem Fall betrachtet werden. Außergerichtlich können die Kosten für die LB Detektei unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Erstattung gelten gemacht werden.
Grundvoraussetzungen für eine Erstattung der Kosten
Die Rechnungen der LB Detektei für München sind erstattungsfähig, wenn
– die Ermittlungen für die Klärung Ihres Falles zwingend notwendig waren
– die Ermittlungsergebnisse Sie im Prozess in eine günstigere Beweisposition gebracht haben
– Sie die nötigen Beweise nicht auf einem anderen Weg erlangen konnten
– die Kosten verhältnismäßig waren
– bei Auftragserteilung ein konkreter Verdacht bestanden hat und
– Sie den Dienstvertrag, die Rechnungen und Einsatzberichte der LB Detektei vorlegen können.
Grundsatzurteile in Bezug auf Erstattungsfähigkeit von Kosten
– AG Hessen (Az. 8K3370/88)
Privatpersonen können Kosten für die Beauftragung einer Detektei bei einem konkreten Anfangsverdacht erstattet bekommen.
– OLG München (11 W 1592/93) vom 18.06.1993
Beweismittel waren in diesem Fall auf anderem Weg nicht beschaffbar, sodass eine zwingende Ermittlungsnotwendigkeit bestand, was mit spezifischen Rechnungen und Einsatzberichten belegt wurde. Da der Auftraggeber der Ermittlungen im Prozess durch die Ergebnisse der Ermittlungen einen Vorteil erzielte, wurden die Kosten als erstattungsfähig angesehen.
– Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99) und BAG (Az. 8 AZR 5/97)
Bei einem berechtigten Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug dürfen Detektive zur Beobachtung der krankgeschriebenen Arbeitnehmer eingesetzt werden.
– OLG Schleswig (15 WF 218/91) vom 10.02.1992
Kosten für eine Detektei können in Unterhaltsprozessen geltend gemacht werden, sofern diese Aufwendungen zweckgebunden und notwendig für die Rechtsverteidigung sind.
Grundkosten der LB Detektei für München (Stand 11/2023)
Die zu erbringenden Leistungen werden im Dienstvertrag, der gemäß § 611 ff BGB mit der LB Detektei für München geschlossen wird, detailliert aufgeführt. Abgerechnet werden ausschließlich tatsächlich geleistete Stunden der Ermittlungsarbeit, wobei das Ergebnis der Ermittlungen irrelevant ist. Neben den fairen Stundensätzen berechnet die LB Detektei keine zusätzlichen Kosten für An- und Abfahrt zum jeweiligen Einsatzort oder Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Teameinsatz der Privatermittler – Kostenentwicklung
Gelegentlich kann es sinnvoll sein, mehrere Detektive nach München zu entsenden, die als Team an Ihrem Fall arbeiten. Die Überwachung von beweglichen Zielen lässt sich unter anderem effektiver gestalten, wenn mehrere Fahrzeuge der LB Detektei daran beteiligt sind. Ihnen als Mandant werden trotzdem nur die tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
Faire Stundensätze der LB Detektei für München
Die Stundensätze der LB Detektei liegen je nach Umfang der gewünschten Ermittlungen am Einsatzort München zwischen 85,00 EUR und 130,00 EUR inklusive MwSt. Gerne können wir Ihnen eine neutrale Rechnung über die Kosten der Privatermittler ausstellen, um Ihnen Diskretion zuzusichern.
Erstauftrag – die Zahlungsmodalitäten
Bei der erstmaligen Beauftragung der Privatermittler erwartet die LB Detektei eine bonitätsabhängige Anzahlung zwischen 50 % und 100 % des Rechnungsbetrages. Akzeptiert werden folgende Zahlungsarten:
– Barzahlung
– Kreditkartenzahlung via Master Card und Visa
– Überweisung
Kostenlose Erstberatung durch die Privatermittler in München
Potenzielle Mandanten haben Anspruch auf eine kostenfreie Erstberatung, für die gemäß § 193 StGB ein glaubhaftes Interesse nachgewiesen werden muss. Über unsere kostenfreie Service-Hotline oder per E-Mail erhalten Sie erste Auskünfte und können einen Termin mit den Detektiven am Einsatzort München, bei Ihnen zu Hause oder an einem neutralen Ort für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren. Rufen Sie einfach an!
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